Amtlicher Leitsatz:
1. Müssen vor Ausbruch der Covid19-Pandemie gebuchte Hotelzimmer pandemiebedingt storniert werden, kann dies eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen.
Hälftige Teilung der Buchungskosten bei coronabedingter Stornierung eines Hotelzimmers.
Amtlicher Leitsatz:
1. Müssen vor Ausbruch der Covid19-Pandemie gebuchte Hotelzimmer pandemiebedingt storniert werden, kann dies eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen.