Leitsatz der Redaktion:
Dem Geschädigten eines Sturzes infolge eines sich losreißenden Hundes steht ein Schmerzensgeld zu, wobei das nur fahrlässige Verhalten des Tierhalters zu berücksichtigen ist.
Verursacht ein sich losreißender Hund den Sturz eines Fahrradfahrers, haftet der Halter des Hundes für die erlittenen Schäden.
Leitsatz der Redaktion:
Dem Geschädigten eines Sturzes infolge eines sich losreißenden Hundes steht ein Schmerzensgeld zu, wobei das nur fahrlässige Verhalten des Tierhalters zu berücksichtigen ist.