Leitsatz der Redaktion (z.T. der Pressemitteilung entnommen):
Sollen in einem Abstand von nur 2-3 m zu einem parkenden Linienbus Mäharbeiten durchgeführt werden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass Personen und fremde Sachen nicht beschädigt werden. Hierzu gehört insbesondere, den anwesenden Busfahrer kurz auf die beabsichtigten Mäharbeiten hinzuweisen.