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OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.04.2024 – 9 U 11/23

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.04.2024 – 9 U 11/23

Eine Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrags kommt bei Übersendung einer Gratisbeigabe zustande, wenn die Zusendung der Gratisbeigabe in untrennbarem Zusammenhang mit dem Erwerb des Hauptobjektes steht.

Amtlicher Leitsatz:

Die Übersendung einer Gratisbeigabe stellt auch in Bezug auf das noch nicht versandte Hauptprodukt eine Annahme des Antrags auf Abschluss eines Kaufvertrags dar, wenn zwischen dem Erwerb des Hauptproduktes und der Übersendung der Gratisbeigabe ein untrennbarer Zusammenhang dergestalt besteht, dass die kostenlose Übersendung der Gratisbeigabe das wirksame Zustandekommen eines Kaufvertrags über das Hauptprodukt voraussetzt.

Beschluss frei zugänglich.