Leitsatz:
Eine Auto-Reparaturwerkstatt muss zur Vermeidung einer Haftung auch auf Unzulänglichkeiten an den Teilen des Fahrzeugs achten, mit denen sie sich im Zuge einer durchgeführten Reparatur befasst hat.
Autowerkstatt haftet für Schäden aus fehlerhaft unterlassener Prüfung.
Leitsatz:
Eine Auto-Reparaturwerkstatt muss zur Vermeidung einer Haftung auch auf Unzulänglichkeiten an den Teilen des Fahrzeugs achten, mit denen sie sich im Zuge einer durchgeführten Reparatur befasst hat.