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OLG Celle, Urteil vom 10.08.2020 – 14 U 54/20

OLG Celle, Urteil vom 10.08.2020 – 14 U 54/20

Architektenhonorar: Pauschalpreisvereinbarung und Nachforderung.

Amtlicher Leitsatz:

Die Nachforderung eines Architektenhonorars auf der Basis der HOAI-Mindestsätze mittels einer sogenannten „Aufstockungsklage“ kann treuwidrig und rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 242 BGB sein, wenn sie darauf beruht, die vom nachfordernden Architekten selbst initiierte – die HOAI-Mindestsätze unterschreitende – Pauschalhonorarvereinbarung sei unwirksam, weil sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen habe.

Urteil frei zugänglich