Amtlicher Leitsatz:
Die in § 940 a ZPO zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung kann nicht im Rahmen der Anwendung von § 940 ZPO auf Geschäftsraumietverhältnisse übertragen werden.
Erleichterte Räumungsverfügung bei Geschäftsraummietverhältnissen.
Amtlicher Leitsatz:
Die in § 940 a ZPO zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung kann nicht im Rahmen der Anwendung von § 940 ZPO auf Geschäftsraumietverhältnisse übertragen werden.