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OLG Celle, Urteil vom 03.06.2020 – 7 U 1903/19

OLG Celle, Urteil vom 03.06.2020 – 7 U 1903/19

Widerruf eines als Fernabsatzvertrag geschlossenen Gebrauchtwagenkaufvertrages.

Amtliche Leitsätze:

1. Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem ist bei der systematischen Nutzung von Fahrzeugvermittlungsportalen durch einen Gebrauchtwagenhändler anzunehmen, wenn dessen personelle und sachliche Organisation grundsätzlich darauf eingestellt ist, auf elektronischem oder telefonischem Wege eingehende Kundenanfragen dergestalt zu bearbeiten, dass ein Vertragsschluss unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln erzielt wird. Auf die Anzahl der tatsächlich auf diese Weise abgeschlossenen Verträge kommt es demgegenüber nicht an.

2. Ein Gebrauchtwagen, der von einem Autohändler aufgrund einer gewisse Fahrzeugparameter umfassenden Suchanfrage für einen Kunden angekauft wurde, ist nicht auf die persönlichen Bedürfnisse dieses Verbrauchers zugeschnitten.

Urteil frei verfügbar