Orientierungssatz:
Auch guter Glaube schützt nicht davor, das Erbe herausgeben zu müssen.
Dies führt dazu, dass auch noch nach Jahren der vermeintliche Erbe zur Herausgabe des gesamten Nachlass, inklusive aller mit Mittel des Nachlasses beschaffter Gegenstände, verpflichtet ist. (§§ 2018, 2019, 2021; 816 I, 816 II BGB).