Faculty of Law Studies Im Studium E-Learning programmes JurOnlineRep
OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.04.2020 – 3 W 37/20

OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.04.2020 – 3 W 37/20

Dokumentansicht Nachlasspflegschaft: Keine generelle Pflicht zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen.

Amtliche Leitsätze:

1. Im Rahmen einer Nachlasspflegschaft gibt es auch für Aktien-vermögen keine generelle Pflicht zur Umschichtung in eine mündelsichere Anlage. Der Nachlasspfleger hat vielmehr im Einzelfall unter Würdigung aller Vermögenspositionen im Rahmen pflicht-gemäßen Ermessens zu entscheiden, inwieweit im Hinblick auf die nach Kapitalanlagekriterien zu ermittelnden Risiken eine Fort-führung des Aktieninvestments vertretbar erscheint (im An-schluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - I-3 Wx 8/19 -; OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17).

2. Auch die durch die Corona-Krise verursachten Verwerfungen auf dem Kapitalmarkt dürften keinen Anlass geben, ein Aktiendepot insgesamt aufzulösen. Inwieweit es geboten sein könnte, Teile des Depots zu verkaufen oder umzuschichten, dürfte nur - ggf. mit Hilfe fachkundiger Beratung - für jede Aktienposition gesondert entschieden werden können. 

Beschluss frei zugänglich