Amtlicher Leitsatz:
Die Auflösung einer Landtagsfraktion während der laufenden Wahlperiode führt zum Wegfall der Parteifähigkeit im Organstreitverfahren.
Wegfall der Parteifähigkeit im Organstreitverfahren bei Auflösung der Landtagsfraktion.
Amtlicher Leitsatz:
Die Auflösung einer Landtagsfraktion während der laufenden Wahlperiode führt zum Wegfall der Parteifähigkeit im Organstreitverfahren.