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LG Coburg, Urteil vom 06.10.2020 – 11 O 92/20

LG Coburg, Urteil vom 06.10.2020 – 11 O 92/20

Keine arglistige Täuschung durch Verschweigen eines Doppelmords in kaufgegenständlichem Haus.

Leitsatz der Redaktion:

Den Verkäufer trifft gegenüber dem Käufer keine Aufklärungspflicht darüber, dass im kaufgegenständlichen Haus vor über 20 Jahren ein Doppelmord verübt wurde.

Urteil frei zugänglich