Leitsatz der Redaktion:
Den Verkäufer trifft gegenüber dem Käufer keine Aufklärungspflicht darüber, dass im kaufgegenständlichen Haus vor über 20 Jahren ein Doppelmord verübt wurde.
Keine arglistige Täuschung durch Verschweigen eines Doppelmords in kaufgegenständlichem Haus.
Leitsatz der Redaktion:
Den Verkäufer trifft gegenüber dem Käufer keine Aufklärungspflicht darüber, dass im kaufgegenständlichen Haus vor über 20 Jahren ein Doppelmord verübt wurde.