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LG Berlin, Urteil vom 19.11.2019 – 532 Ks 7/16

LG Berlin, Urteil vom 19.11.2019 – 532 Ks 7/16

"Bewusste" Tötung eines Kindes aufgrund des Zeitpunkts der Entbindung – Spätabtreibung.

Leitsätze:

1. Wird ein krankes aber lebensfähiges Kind, was sich noch im geöffneten Mutterleib befindet, nach Einsetzen der Eröffnungswehen durch Injektion getötet, liegt ein Totschlag gemäß § 212 StGB vor.

2. Eine Spätabtreibung kann nicht mehr erfolgen, soweit der Mutterleib geöffnet wurde.

3. Die rechtliche Würdigung wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Tötung als selektiver Fetozid - der gezielten Tötung eines Zwillings - zur Rettung des gesunden Kindes vorgenommen wurde und daher nicht vor Beginn der Geburt erfolgte.

Pressemitteilung vom 19.11.2019