Das gezielte Anhusten eines Arbeitskollegen mit der Absicht, diesen mit SARS-CoV-2 zu infizieren, rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
Corona-Anhuster kann fristlose Kündigung rechtfertigen.
Das gezielte Anhusten eines Arbeitskollegen mit der Absicht, diesen mit SARS-CoV-2 zu infizieren, rechtfertigt eine fristlose Kündigung.