Amtlicher Leitsatz:
Die gesetzliche Beschränkung der Vertretungsmacht nach § 49 Abs. 2 HGB besteht unabhängig davon, ob der Kaufmann Eigentümer des Grundstücks ist (...).
Beschränkung der Vertretungsmacht nach § 49 II HGB unabhängig davon, ob der Kaufmann Eigentümer des Grundstücks ist.
Amtlicher Leitsatz:
Die gesetzliche Beschränkung der Vertretungsmacht nach § 49 Abs. 2 HGB besteht unabhängig davon, ob der Kaufmann Eigentümer des Grundstücks ist (...).