EuGH, Urteil vom 18.06.2020 – C‑78/18

Gesetz über die Transparenz von aus dem Ausland unterstützten Organisationen verletzt Kapitalverkehrsfreiheit.

Amtlicher Leitsatz:

1. Ungarn hat gegen seine Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV sowie den Art. 7, 8 und 12 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen, indem es durch den Erlass von Bestimmungen (...), mit denen einigen Kategorien von Organisationen der Zivilgesellschaft, und zwar solchen, die unmittelbar oder mittelbar ausländische Unterstützung in einer einen bestimmten Schwellenwert überschreitenden Höhe erhalten, Registrierungs-, Melde- und Offenlegungspflichten auferlegt werden und die vorsehen, dass gegen Organisationen, die diesen Pflichten nicht nachkommen, Sanktionen verhängt werden können, diskriminierende und ungerechtfertigte Beschränkungen für ausländische Spenden an Organisationen der Zivilgesellschaft eingeführt hat.

Urteil frei zugänglich