Redaktionelle Leitsätze:
- Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO (sog. Grundsatz der "Datenminimierung") ist dahingehend auszulegen, dass personenbezogene Daten, die ein Verantwortlicher wie der Betreiber einer Onlineplattform für ein soziales Netzwerk von der betroffenen Person oder von Dritten erhält und die sowohl auf als auch außerhalb dieser Plattform erhoben wurden, nicht zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art analysieren und verarbeiten darf.
- Art. 9 Abs. 2 Buchst. e DSGVO ist dahingehend auszuelegen, dass eine Äußerung einer Person zu ihrer sexuellen Orientierung im Rahmen einerr öffentlichen Podiumsdiskussion, dem Betreiber einer Onlineplattform für ein soziales Netzwerk nicht gestattet, andere Daten über die sexuelle Orientierung dieser Person zu verarbeiten, die er gegebenenfalls außerhalb dieser Plattform von Anwendungen und Websites dritter Partner im Hinblick darauf erhalten hat, diese zu analysieren, um dieser Person personalisierte Werbung anzubieten.