EGMR, Urteil vom 08.04.2021 – 47621/13

Impfpflicht für Kinder verletzt nicht Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Der EGMR hat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass eine Impffpflicht für Kinder nicht das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) verletzt.

Die in Rede stehende Impflicht in Tschechien ist so ausgestaltet, dass Kinder, die nicht die vorgeschriebenen Impfungen bekommen haben, keine Kindergärten besuchen dürfen. Außerdem können Eltern, die die Impfung ihrer Kinder verweigern, mit einer Geldstrafe belegt werden.

Entscheidend war für das Gericht unter anderem, dass die neun verpflichtenden Impfungen unter Medizinern allgemein als wirksam und sicher anerkannt sind und die Kinder vor schweren Krankheiten schützen. Außerdem gebe es hinreichende Ausnahmen von der Impfflicht sowie Rechtsschutzmöglichkeiten.

Pressemitteilung 116 (2021), englisch