BVerwG, Urteil vom 29.08.2019 – 7 C 29.17

Anspruch auf Zugang zu Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz.

Der Anspruch auf Zugang zu Informationen über „festgestellte nicht zulässige Abweichungen“ von Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG setzt nicht voraus, dass die Abweichung durch Verwaltungsakt festgestellt ist.

Pressemitteilung Nr. 60/2019 vom 29.08.2019