BVerwG, Urteil vom 27.02.2020 – 5 C 5.19

Grundsätzlich keine Kürzung von BAföG um die vom Staat gewährten Unterhaltsvorschussleistungen.

Amtlicher Leitsatz:

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die ein Auszubildender für sich selbst erhält, sind bis zur Höhe des allgemeinen Einkommensfreibetrages nicht auf Leistungen anzurechnen, die er nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhält

Urteil frei zugänglich