BverwG, Urteil vom 25.11.2020 – 6 C 7.19

Kein Individualanspruch gegen BReg auf Verhindern von USA-Drohneneinsätzen im Jemen unter Nutzung deutscher Airbase.

Aus der Pressemitteilung:

Im Jemen lebende jemenitische Staatsangehörige können von der Bundesrepublik Deutschland nicht unter Berufung auf eine aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht verlangen, dass die Bundesregierung über die bisher schon durchgeführten diplomatischen und politischen Konsultationen sowie die Einholung rechtlicher Zusicherungen hinaus Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für Einsätze bewaffneter Drohnen im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht erfolgt.

Pressemitteilung Nr. 68/2020