Aus der Pressemitteilung:
Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich unzulässig.
Zwischenlager für radioaktive Abfälle im Gewerbegebiet unzulässig.
Aus der Pressemitteilung:
Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich unzulässig.