BVerwG, Urteil vom 18.06.2020 – 3 C 14.19

Überlagerung des Tattagprinzip durch Verwertungsverbot nach § 29 VII StVG.

Amtlicher Leitsatz:

Die Löschung einer Eintragung im Fahreignungsregister, die ein Jahr nach Tilgungsreife erfolgt (sog. Überliegefrist), hat auch in den Fällen, in denen der Zeitpunkt der Löschung zwar nach dem maßgeblichen Tattag, aber vor dem der Ergreifen einer Maßnahme liegt, zur Folge, dass diese Eintragung nicht mehr zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden darf.

Pressemitteilung Nr. 35/2020 vom 22.06.2020