Amtlicher Leitsatz:
Paketdienstleister, die den Transport und die Zustellung von Sendungen durch Subunternehmer ausführen lassen, können nicht zur Erteilung von Auskünften auf der Grundlage des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) verpflichtet werden.
Fahrpersonalgesetz regelt keine Auskunftspflicht von Paketdienstleistern, die selbst keine Transporte durchführen.
Amtlicher Leitsatz:
Paketdienstleister, die den Transport und die Zustellung von Sendungen durch Subunternehmer ausführen lassen, können nicht zur Erteilung von Auskünften auf der Grundlage des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) verpflichtet werden.