Amtlicher Leitsatz:
Wechseln Studierende nach dem Beginn des 4. Fachsemesters die Fachrichtung, können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn Ausbildungszeiten aus der bisherigen Ausbildung durch die hierfür zuständige Stelle der Hochschule angerechnet worden sind.