BVerwG, Urteil vom 03.02.2021 – 2 C 4.19

Wissenschaftsfreiheit garantiert nicht Beibehaltung einer Leitungsfunktion im Bereich der Krankenversorgung.

Aus der Pressemitteilung:

Die grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit gewährleistet nicht, dass der in einer sog. Funktionsbeschreibung festgelegte Tätigkeitsbereich einer Universitätsprofessorin an einem Universitätsklinikum - neben deren Aufgaben in Forschung und Lehre an der Universität - nach einer Umstrukturierung des Klinikums weiterhin eine Leitungsfunktion im Bereich der Krankenversorgung umfasst (...).

Außerdem stellt das BVerwG fest, dass die Funktionsbeschreibung einer Universitätsprofessorin an einem Universitätsklinikum keinen Verwaltungsakt darstellt.

Pressemitteilung Nr. 10/2021