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BVerwG, Beschluss vom 14.12.2023 – 6 B 12/23

BVerwG, Beschluss vom 14.12.2023 – 6 B 12/23

Ein Prüfer darf in einem in zulässiger Weise angestoßenen Überdenkensverfahren durch­aus noch einmal anders bewerten.

Amtliche Leitsätze:

  1. Ob Rechtsschutz gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen durch die Erhebung einer Anfechtungsklage oder einer Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage zu suchen ist, richtet sich nach der Ausgestaltung der konkreten Prüfungsordnung.
  2. In einem in zulässiger Weise angestoßenen Überdenkensverfahren sind die Prüfer nicht auf die Berücksichtigung jeweils für sich genommen durchgreifender Einwände beschränkt.

Beschluss frei zugänglich.