Aus der Pressemitteilung:
Die Antragstellerin leitet aus Art. 23 Abs. 1 GG das Gebot eines isolierten Mandatsgesetzes ab. Das Grundgesetz kennt jedoch kein Mandatsgesetz, das eine Inanspruchnahme von Hoheitsrechten durch die Europäische Union oder andere zwischenstaatliche Einrichtungen ultra vires legitimieren könnte.