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BVerfG, Beschluss vom 5.12.2023 – 2 BvR 1749/20

BVerfG, Beschluss vom 5.12.2023 – 2 BvR 1749/20

Die Durchsuchung einer Wohnung wegen einer sog. „Adbusting-Aktion“ verletzt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Abs. 1 GG.

Redaktionelle Leitsätze:

  1. Beim sog. „Adbusting“ werden Werbeplakate im öffentlichen Raum in einer Weise verfremdet bzw. umgestaltet, sodass deren ursprünglicher Sinn abgeändert oder lächerlich gemacht wird. 
  2. Die Anordnung der Durchsuchung war unangemessen, da die Schwere des Eingriffs außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht. Gegen die Angemessenheit sprechen insb. die fehlende Schwere der Taten, die geringe Wahrscheinlichkeit des Auffindens der erhofften Beweismittel und deren untergeordnete Bedeutung für das Strafverfahren.

Beschluss frei zugänglich.