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BVerfG, Beschluss vom 30.01.2020 – 2 BvR 1005/18

BVerfG, Beschluss vom 30.01.2020 – 2 BvR 1005/18

Pauschales Verbot Hunde mitzuführen kann in Bezug auf Blindehunde Art. 3 III S. 2 GG verletzen.

Leitsatz:

Das pauschale Verbot, „Hunde in die Praxis“ mitzuführen, kann die Tragweite des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verkennen und das besondere Gleichheitsrecht aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG verletzen.

Beschluss frei zugänglich.