Leitsatz:
Das pauschale Verbot, „Hunde in die Praxis“ mitzuführen, kann die Tragweite des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verkennen und das besondere Gleichheitsrecht aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG verletzen.
Pauschales Verbot Hunde mitzuführen kann in Bezug auf Blindehunde Art. 3 III S. 2 GG verletzen.
Leitsatz:
Das pauschale Verbot, „Hunde in die Praxis“ mitzuführen, kann die Tragweite des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verkennen und das besondere Gleichheitsrecht aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG verletzen.