Leitsatz der Redaktion:
Die teilweise Entziehung des Sorgerechts wegen permanenter schulischer Überforderung der leicht intellektuell behinderten Tochter verletzt nicht das Elternrecht aus Art. 6 II 1 GG.
Teilweise Entziehung des Sorgerechts wegen permanenter schulischer Überforderung verletzt nicht Elternrecht.
Leitsatz der Redaktion:
Die teilweise Entziehung des Sorgerechts wegen permanenter schulischer Überforderung der leicht intellektuell behinderten Tochter verletzt nicht das Elternrecht aus Art. 6 II 1 GG.