Leitsätze der Redaktion
1. Einer einrichtungs- und unternehmensbezogenen Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Impfrisikos in § 20 a IfSG als solche begegnet im Eilverfahren unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Erkenntnisstands keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
2. Die Verfassungsbeschwerden gegen die Regelungen des Bundes über eine einrichtungs- und unternehmensbezogene Impfpflicht sind weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.