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BVerfG, Beschluss vom 08.03.2022 – 2 BvE 1/22

BVerfG, Beschluss vom 08.03.2022 – 2 BvE 1/22

Tribünenpflicht für ungeimpfte MdB verstößt weder gegen freies Mandat noch gegen Rechtsstaatsprinzip.

Leitsatz der Redaktion:

Eine Allgemeinverfügung der Bundestagspräsidentin, wonach der Zutritt zu Plenum und Aussschüssen für Abgeordnete nur unter Einhaltung der 2G+-Regel gestattet ist und nicht geimpfte oder genesene Abgeordnete nur auf speziell gekennzeichneten Plätzen auf der Tribüne und an Ausschussitzungen durch elektronische Kommunikationsmittel teilnehmen können, stellt keinen grundlegenden Konzeptwechsel vom heute geltenden parlamentarischen System mit Minderheiteschutz zu einem völlig neuen Zweiklassensystem im deutschen Parlamentarismus dar.

Beschluss frei zugänglich