BGH, Urteil vom 28.05.2020 – I ZR 40/19

Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags.

Amtlicher Leitsatz:

Ein Immobilienmakler kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich ein auf sechs Monate befristeter Makleralleinauftrag erteilt werden, der sich automatisch um jeweils drei weitere Monate verlängert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.

Urteil frei zugänglich