BGH, Urteil vom 27.02.2020 – IX ZR 337/18

Darlehen eines Dritten an Gesellschafter späterer Insolvenzschuldnerin kein Gesellschafterdarlehen gem. § 135 I Nr. 2 InsO.

Amtlicher Leitsatz:

Gewährt ein außenstehender Dritter einem Gesellschafter der späteren Insolvenzschuldnerin und dessen Ehefrau ein Darlehen, welches der Gesellschafter zur Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft verwendet, ist die Rückzahlung des Darlehens an den Dritten durch die Gesellschaft dem Dritten gegenüber nicht als Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens anfechtbar. 

Urteil frei zugänglich