BGH, Urteil vom 26.04.2022 – X ZR 2/20

Beruft sich der Schenkende auf die Unwirksamkeit einer Schenkung aufgrund von vorübergehender Geschäftsunfähigkeit und/oder Sittenwidrigkeit i.S.d. § 138 I BGB, sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen.

Amtliche Leitsätze:

  1. Zur substantiierten Darlegung von Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2, § 105 Abs. 2 BGB genügt der Vortrag konkreter Anhaltspunkte, aufgrund derer die Möglichkeit der Geschäftsunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist.
  2. Die Sittenwidrigkeit eines unentgeltlichen Geschäfts gemäß § 138 Abs. 1 BGB kann sich nicht nur aus Motiven des Zuwendenden ergeben, sondern auch und sogar in erster Linie aus den Motiven des Zuwendungsempfängers.

Urteil frei zugänglich.

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