BGH, Urteil vom 25.06.2021 – V ZR 218/19

Auftrag des Treuhänders, Grundstück weiterzuübertragen, formbedürftig, wenn Beauftragter bereits Eigentümer.

Amtlicher Leitsatz:

Der treuhänderische Auftrag, im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers ein Grundstück zu erwerben bzw. zu halten, ist im Hinblick auf die Verpflichtung des Beauftragten zur Weiterübertragung des Grundstücks auf den Auftraggeber formbedürftig, wenn der Beauftragte im Zeitpunkt der Treuhandabrede bereits Eigentümer des Grundstücks ist oder er ein diesbezügliches Anwartschaftsrecht erlangt hat (...).

Urteil frei zugänglich