Dass jemand bei eBay gezielt auf deutlich unter dem Marktpreis angebotene Artikel bietet, lässt nicht automatisch den Schluss zu, der Bieter sei ein sogenannter "Abbruchjäger". Vielmehr hängt es von einer dem Tatrichter obliegenden Gesamtwürdigung der konkreten Einzelfallumstände ab, ob die jeweils vorliegenden Indizien einen solchen Schluss tragen.
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