BGH, Urteil vom 21.01.2021 – I ZR 207/19

Verletzung des APR durch Bebilderung eines "Urlaubslottos" mit Foto eines ehemaligen "Traumschiff"-Kapitäns.

Aus der Pressemitteilung:

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Nutzung des Bildnisses und des Namens eines prominenten Schauspielers zur Bebilderung des "Urlaubslottos" einer Sonntagszeitung einen rechtswidrigen Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts dargestellt hat.

Pressemitteilung Nr. 014/2021