BGH, Urteil vom 20.10.2020 – VI ZR 319/18

Haftung nach § 7 I StVG für 3 Tage nach Abstellen eines defekten Fahrzeugs infolge Ausbrennens entstandenen Schaden.

Wird ein schwer beschädigtes und nicht mehr fahrbereites Fahrzeug in einer Lagerhalle abgestellt und verursacht dort drei Tage später auf Grund eines technischen Defekts einen Brand, haftet der Fahrzeughalter für den entstandenen Schaden nach § 7 I StVG.

Urteil frei zugänglich