BGH, Urteil vom 19.11.2020 – VII ZR 193/19

Geltendmachung eines Mängelrechts aus § 634 BGB führt zur Verjährungshemmung hinsichtlich aller Mängelrechte.

Amtliche Leitsätze:

1. Nach § 213 BGB erstreckt sich die Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen des Mangels eines Werks gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB auch auf einen Vorschussanspruch gemäß § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB (...).

2. Diese Hemmung ist auch dann nicht auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs beschränkt, wenn dessen Verjährungshemmung durch die Geltendmachung einer Aufrechnung des Anspruchs im Prozess herbeigeführt wurde (...).

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