Leitsätze der Redaktion:
1. Liegen allerdings die die Tatbestandsverwirklichung fördernde Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen bereits vor, so ist ein psychischer, die Tatgenossen bestärkender Tatbeitrag geleistet worden.
2. Diese Tatbeiträge verlieren auch nicht dadurch an Bedeutung, dass er sich noch im Stadium der Vorbereitung entschließt, an der tatbestandsmäßigen Ausführungshandlung nun doch nicht teilzunehmen.