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BGH, Beschluss vom 23.06.2020 – 2 StR 132/20

BGH, Beschluss vom 23.06.2020 – 2 StR 132/20

Kein Heimtückemord an Kleinstkindern, wenn sowohl Kinder als auch deren Eltern zur Tatzeit schlafen.

Versucht der Täter, ein Wohnhaus in Brand zu stecken, um darin unter anderem schlafende Kleinstkinder zu töten, fehlt es am Mordmerkmal der Heimtücke, wenn sowohl die Kleinkinder als auch deren Eltern (potentiell schutzbereite Dritte) zur Tatzeit schlafen.

Beschluss frei zugänglich