BGH, Beschluss vom 18.11.2020 – 4 StR 35/20

Vergessener Schlüssel ist kein falscher Schlüssel iSv § 244 I Nr. 3 StGB.

Amtlicher Leitsatz:

Ein bei dem Berechtigten in Vergessenheit geratener Schlüssel ist kein falscher Schlüssel im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB.

Beschluss frei zugänglich