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BGH, Beschluss vom 18.02.2020 – XI ZR 390/19

BGH, Beschluss vom 18.02.2020 – XI ZR 390/19

Keine Verwirkung des Kündigungsrechts einer Bausparkasse wegen jahrelanger Hinnahme der Nichtzahlung von Sparbeiträgen.

Leitsatz:

Eine Bausparkasse kann sich bei jahrelanger Hinnahme der Nichtzahlung von Regelsparbeiträgen auf ihr Kündigungsrecht berufen. Ein allgemeiner Rechtssatz aus Treu und Glauben, der die Duldung vorschreibt, existiert nicht.

Beschluss frei zugänglich