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BGH, Beschluss vom 13.08.2019 – 5 StR 257/19

BGH, Beschluss vom 13.08.2019 – 5 StR 257/19

Bestätigung der Verurteilung im Berliner "Joker"-Mordfall.

Das Mordmerkmal der Mordlust liegt vor, soweit die Tötung eines Menschen als "spannend" empfunden wird. Auch dann, wenn der Täter "herausfinden" möchte, ob er die eigenhändige Tötung eines Menschen ertragen könne.

Pressemitteilung Nr. 115/2019