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BGH, Beschluss vom 03.03.2021 – 4 StR 338/20

BGH, Beschluss vom 03.03.2021 – 4 StR 338/20

Gewahrsam des Abhebenden am im Ausgabefach des Geldautomaten befindlichen Geldes.

Aus dem Urteil:

Bargeld, das ein Geldautomat am Ende eines ordnungsgemäßen Abhebevorgangs ausgibt, [steht] mit der Bereitstellung im Ausgabefach und der hierdurch eröffneten Zugriffsmöglichkeit regelmäßig (auch) im Gewahrsam desjenigen, der diesen Vorgang durch Eingabe der Bankkarte und der PIN-Nummer in Gang gesetzt hat (...).

Beschluss frei zugänglich

Eine ausführliche Entscheidungsbesprechung finden Sie bei der Hanover Law Review.