Leitsätze der Redaktion:
- Das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss ist nicht automatisch strafbar im Sinne des StGB.
- Vielmehr werden weitere Beweisanzeichen erfordert, die auf eine drogenbedingte Unfähigkeit des Fahrers in Bezug auf die Steuerung des Fahrzeugs in schwierigen Verkehrslagen hindeuten.
- Die Blutwirkstoffkonzentration stellt hierbei allein ein Indiz dar, dass je nach Höhe der Konzentration im Rahmen der Beweiswürdigung unterschiedlich zu gewichten ist.