Das Entwenden von Lebensmitteln aus einem Abfallcontainer eines Supermarktes begründet einen Gewahrsamsbruch und ist als Diebstahl strafbar.
Lesen Sie auch: Strafbarkeit des "Containerns" verfassungsgemäß.
Strafbarkeit des Containerns.
Das Entwenden von Lebensmitteln aus einem Abfallcontainer eines Supermarktes begründet einen Gewahrsamsbruch und ist als Diebstahl strafbar.
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