BAG, Urteil vom 27.02.2020 – 2 AZR 498/19

Kündigungsverbot gegenüber schwangerer Arbeitnehmerin gilt auch für Kündigung vor vereinbarter Tätigkeitsaufnahme.

Amtlicher Leitsatz:

Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG gilt auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme.

Urteil frei zugänglich

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